Der NHF unterstützt Grundeigentümer bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können.

  • Verzicht auf Abgabe 2024

    Aufgrund der verhältnismässig tiefen Schadensumme, der positiven Entwicklung der Finanzmärkte und einer soliden Anlagestrategie beschloss die Verwaltungskommission des Nidwaldner Hilfsfonds "NHF" für das Jahr 2024 auf eine Abgabe durch die Grundeigentümer des Kantons Nidwalden zu verzichten.